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Unexpected Mallorca

Erlebe Mallorca, wie du es nicht erwartest

Krank im Urlaub auf Mallorca – das musst du wissen
Krank im Urlaub auf Mallorca – das musst du wissen

Dieser Leitfaden richtet sich an Touristen und Nicht-Residenten auf Mallorca. Er erklärt, welche Versicherung du brauchst, welche Unterlagen du mitführen solltest und wo du dich im Krankheitsfall am besten meldest, damit du schnell und richtig Hilfe bekommst.

Kurzfassung: Notfälle werden in Spanien immer versorgt. Entscheidend ist die Kostenübernahme (EHIC/Versicherung) und die richtige Anlaufstelle: PAC (Notfallpraxis) oder Krankenhaus. Details siehe unten.

1) Versicherung: Was brauche ich?

  • EU-Bürger: EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte) mitführen. Sie deckt medizinisch notwendige Behandlungen im öffentlichen System ab (z. B. im Centro de Salud / Krankenhaus).
  • Nicht-EU-Bürger: private Reisekrankenversicherung zwingend empfehlenwert – ohne sie trägst du die Kosten selbst.
  • Für alle sehr sinnvoll: Private Auslandskrankenversicherung (auch EU-Bürger), weil Rücktransport & Privatkliniken nicht über die Seguridad Social abgedeckt sind.

2) Dokumente: Was sollte ich dabei haben?

  • Reisepass oder Personalausweis
  • EHIC oder Nachweis deiner privaten Reisekrankenversicherung
  • Versicherungshotline / Schadennummer im Handy gespeichert
  • Kreditkarte (Vorkasse möglich, später Erstattung)

Krankenhaus oder PAC? – Bitte richtig wählen

  • Lebensbedrohlich / schwere Unfälle: 112 anrufen – direkt ins Krankenhaus (öffentl. oder privat).
  • Akut, aber nicht lebensbedrohlich (z. B. Fieber, Magen-Darm, kleinere Verletzung): zuerst zum PAC (Punto de Atención Continuada, Notfallpraxis) oder ins zuständige Centro de Salud.
  • Privat versichert? Direkt zur privaten Klinik oder zum vertraglichen Arzt. Vorher klären, ob direkte Kostenübernahme möglich ist.

Wichtig: Krankenhäuser sind oft überlastet und wenden Triage an. Wer ohne akuten Notfall ins Krankenhaus geht, wird nachrangig behandelt und wartet meist deutlich länger. Für „Sommergrippe“ oder kleinere Blessuren ist das PAC die richtige Adresse.

3) Abläufe & Kosten

  • EHIC (EU): Behandlung im öffentlichen System. Abrechnung erfolgt zwischen Spanien und deiner Kasse; ggf. Zuzahlungen (z. B. Medikamente).
  • Private Reisekrankenversicherung: Je nach Tarif Vorkasse mit späterer Erstattung oder direkte Kostenübernahme in Partnerkliniken.
  • Ohne Versicherung: Kosten trägst du selbst – das kann sehr teuer werden.

4) Wohin genau gehe ich?

  • Öffentlich: Centro de Salud (tagsüber, regulär) • PAC (abends/wochenende, akut) • Hospital (Notfälle).
  • Privat: Privatklinik / Vertragsarzt – Kontaktdaten deiner Versicherung nutzen.
  • Unsicher? Bei ernstem Verdacht auf Notfall: 112.

Praktische Tipps

  • Versicherungskarte und Ausweis immer mitführen.
  • Versicherungshotline im Handy speichern; ggf. vor dem Arztbesuch anrufen.
  • Medikamente sind vielfach rezeptpflichtig – Rezept über Arzt/PAC.
  • Bei privaten Kliniken vorab fragen, ob deine Police akzeptiert wird.

5) Häufige Missverständnisse – kurz geklärt

  • „Krankenhaus geht schneller.“ Falsch bei Nicht-Notfällen – wegen Triage wartest du oft länger als im PAC.
  • „Mit EHIC kann ich überall hin.“ EHIC gilt im öffentlichen System; Privatkliniken sind davon grundsätzlich ausgenommen.
  • „Rücktransport ist inklusive.“ Nein – dafür brauchst du eine private Police.

Siehe auch:

Wichtiger Hinweis für gesetzlich Versicherte (EHIC)

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (EHIC) erhältst du in Spanien nur die Leistungen, die auch ein spanischer Patient im öffentlichen System beanspruchen kann. Leistungen, die in Spanien nicht von der Seguridad Social abgedeckt sind, bekommst du auch nicht – selbst wenn sie in Deutschland Kassenleistung wären.

Beispiel Zahnarzt: In Spanien werden über die Seguridad Social nur Zähne gezogen oder Weisheitszähne operiert. Füllungen, Kronen oder Zahnersatz sind immer privat zu zahlen.

Für umfassenden Schutz ist daher eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung empfehlenswert.

Hinweis / Disclaimer:
Diese Informationen dienen der Orientierung und ersetzen keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Zuständigkeiten und Verfahren können sich ändern. Verbindliche Auskünfte erteilen die jeweilige Versicherung oder die zuständigen Behörden/Einrichtungen.

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