Banner

Unexpected Mallorca

Erlebe Mallorca, wie du es nicht erwartest

Unfall in Spanien – was tun?
Unfall in Spanien – was tun?

Unfall in Spanien – was tun?
Ein Verkehrsunfall ist immer unangenehm – noch mehr, wenn man die Regeln des Landes nicht genau kennt. In Spanien gelten andere Vorschriften als in Deutschland. Wer hier falsch reagiert, riskiert Probleme mit der Versicherung oder sogar strafrechtliche Konsequenzen. Die wichtigsten Punkte im Überblick:

Kleine Unfälle ohne Verletzte

Bei leichten Blechschäden ist es in Spanien nicht zwingend notwendig, die Polizei zu rufen. Stattdessen wird der „Parte Amistoso de Accidente“ – der europäische Unfallbericht – ausgefüllt. Beide Fahrer tragen die Daten ein (Versicherung, Kennzeichen, Hergang, Skizze) und unterschreiben. Mit diesem Formular kann die Versicherung den Fall direkt bearbeiten. Fotos vom Unfallort sind zusätzlich hilfreich.

Wenn keine Einigung möglich ist

Kommt es zu Streit über den Unfallhergang oder weigert sich eine Partei, den Unfallbericht auszufüllen, sollte unbedingt die Policía Local (innerorts) oder die Guardia Civil de Tráfico (außerorts) gerufen werden. Diese fertigen ein offizielles Protokoll an, das für die Versicherung verbindlich ist.

Personenschäden

Sobald Personen verletzt sind, ist es Pflicht, die Polizei und den Rettungsdienst (112) zu informieren. Die Polizei sperrt die Unfallstelle ab, nimmt Personalien und Versicherungsdaten auf und erstellt ein Protokoll, das an die Staatsanwaltschaft geht. Fahrerflucht bei Personenschäden ist in Spanien ein schweres Delikt und kann Gefängnisstrafen nach sich ziehen.

Sachschäden an fremdem Eigentum

Wird ein parkendes Auto, eine Mauer, Laterne oder ein anderes Objekt beschädigt, reicht es nicht, einfach einen Zettel zu hinterlassen, wie es in Deutschland üblich ist. In Spanien gilt das als Fahrerflucht. In diesem Fall muss der Schaden der Polizei gemeldet werden. Sie nimmt die Anzeige auf und informiert den Eigentümer oder die zuständige Stelle.

Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt

Wer einen Unfall verursacht und sich nicht korrekt verhält, begeht in Spanien eine „delito de fuga“ (Fahrerflucht). Das wird sehr streng gehandhabt und kann strafrechtliche Folgen haben. Schon kleine Schäden können so zu großen Problemen führen.

Abschleppen und Versicherung

Ist das Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit, organisiert die Versicherung die Grua (Abschleppdienst). Spanische Policen beinhalten meist zwei kostenlose Abschleppungen pro Jahr. Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen müssen die Grua privat zahlen oder über einen Automobilclub abgesichert sein.

Fazit

Ein Unfall in Spanien muss nicht kompliziert sein, wenn man die Regeln kennt: Unfallbericht ausfüllen, Fotos machen, bei Streit oder Schäden an fremdem Eigentum die Polizei rufen und auf keinen Fall einfach wegfahren. Für Residenten wie Touristen gilt: Wer korrekt reagiert, vermeidet unnötigen Ärger mit Polizei und Versicherung.

Comments powered by CComment