Erste Hilfe leisten in Spanien – Pflicht oder Risiko?
In Deutschland gehört der Erste-Hilfe-Kurs verpflichtend zum Führerschein, das Mitführen eines Verbandkastens im Auto ist Pflicht und bei einem Unfall droht eine Strafe wegen unterlassener Hilfeleistung, wenn man nicht hilft. In Spanien ist vieles anders geregelt – und führt bei Residenten und Touristen oft zu Unsicherheit.
Erste Hilfe in Spanien – gibt es eine Pflicht?
In Spanien gibt es keine generelle Pflicht, einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert zu haben. Auch das Mitführen eines Verbandkastens im Auto ist nicht zwingend vorgeschrieben (anders als Warndreiecke und Warnwesten). Dennoch: Wer helfen kann, soll helfen – so steht es auch im spanischen Strafgesetzbuch (Código Penal). Unterlassene Hilfeleistung („omisión del deber de socorro“) kann strafbar sein, wenn man eine Person in Not einfach ignoriert.
Das große Missverständnis: Haftungsangst
Viele Spanier und auch Ausländer auf Mallorca glauben, dass Erste-Hilfe-Leistung riskant sei, weil man bei Fehlern rechtlich belangt werden könnte. Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis. In der Praxis schützt auch das spanische Recht den Helfer, solange er nach bestem Wissen handelt und nicht grob fahrlässig oder absichtlich Schaden verursacht.
Wie weit darf man gehen?
- Basismaßnahmen wie stabile Seitenlage, Herzdruckmassage oder Blutstillung sind unproblematisch und ausdrücklich erwünscht.
- Medizinische Eingriffe (z. B. Medikamente verabreichen, invasive Maßnahmen) dürfen nur ausgebildete Fachkräfte machen. Hier könnte es bei Missbrauch rechtliche Probleme geben.
- Defibrillatoren (DEA) sind an vielen Stränden, Sportstätten und öffentlichen Orten installiert. Sie sind ausdrücklich für Laien gedacht und führen den Anwender Schritt für Schritt per Sprachansage. Wer sie benutzt, kann rechtlich nicht belangt werden.
Unterschied zu Deutschland
- Deutschland: Erste-Hilfe-Kurs ist Pflicht, Verbandkasten Pflicht, Hilfeleistung bei Unfällen Pflicht. Rechtlich ist man abgesichert, wenn man nach bestem Wissen handelt.
- Spanien: Erste-Hilfe-Kurs freiwillig, Verbandkasten nicht Pflicht, aber Hilfeleistung dennoch gesetzlich verankert. Viele Menschen halten sich aber zurück, weil sie Angst vor rechtlichen Konsequenzen haben – die in der Praxis nicht bestehen, solange man keine grobe Fahrlässigkeit begeht.
Fazit
Auch wenn es in Spanien weniger Pflichten gibt als in Deutschland: Erste Hilfe zu leisten ist erlaubt, erwünscht und kann Leben retten. Unterlassene Hilfeleistung ist sogar strafbar. Wer sich auf Basismaßnahmen beschränkt oder einen Defibrillator nutzt, muss keine rechtlichen Konsequenzen fürchten. Die größte Gefahr ist nicht zu helfen – und das Missverständnis, man dürfe in Spanien nichts tun.
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